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Unterricht nach den Osterferien

cherry blossom 3308735 640Der Unterricht geht am 19. April unverändert so weiter, wie er vor den Osterferien organisiert war.

Neu ist, dass das Hessische Kultusministerium ein negatives Testergebnis als verpflichtende Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung angeordnet hat.

Auf dem Schulgelände und in den Räumen des Schuldorf Bergstraße tritt am Montag, den 19.04.2021 die „Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Corona-Einrichtungsschutzverordnung)“ in Kraft. Wir weisen ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 3 „Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen“ hin! Ein Aufenthalt auf dem Schulgelände inklusiv der schulischen Räume ist entsprechend (4) bis (5), ohne einen Nachweis, der nicht älter als 72 Stunden ist, dass „keine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus vorliegt, verboten. Das Schulgelände muss umgehend verlassen werden. Wir bitten auch um Beachtung der Folgen bei Zuwiderhandlung entsprechend § 10 der Verordnung.

Informationen zur konkreten Umsetzung der Testungen am Schuldorf entnehmen Sie bitte den aktuellen Elternbriefen der Schulleitung.
Außerdem möchten wir noch auf den Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums (mit Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19. April 2021), das Schreiben zur Durchführung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen und die Einwilligungserklärung zur Durchführung von Selbsttests verweisen. (entsprechendes bitte anklicken!)

 

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